Die Stadt Salzgitter fördert im Rahmen der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel in ihren Stadtteilen, vorrangig in sozioökonomisch benachteiligten Quartieren auf Antrag, Maßnahmen zur Vermeidung sozialer Brennpunkte sowie für Strukturverbesserungen und städtebauliche Aufwertung, für die Sicherung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe.
Das Ziel der Förderung: Mit einzelnen Maßnahmen einen Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu leisten und zur Verbesserung der Lebensqualität beizutragen.
Die Stadt Salzgitter fördert in allen Stadtteilen Maßnahmen, die positiv für die Gemeinschaft sind.
Wichtig: Projekte und Maßnahmen, die bereits über etablierte Förderprogramme wie beispielsweise dem Verfügungsfonds gefördert wurden, können nicht ein zweites Mal über die neue Richtlinie gefördert werden.
Die Antragsstellung erfolgt formlos beim Referat für Stadtumbau und soziale Stadt und muss eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die im Haushalt veranschlagten Mittel vergeben sind. Die förderrechtliche Prüfung des Antrages erfolgt u.a. auf Grund der Sozialstrukturindikatoren. Die Entscheidung über die Art und Höhe der Förderung erfolgen durch die Stadt Salzgitter im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel.
Wer Fragen hat, kann sich ebenfalls informieren unter der Telefonnummer 839-3386 montags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Eine andere Terminvereinbarung ist per E-Mail ebenfalls möglich.