- Wo gibt es welche Schulen für mein Kind?
- Warum muss mein Kind zur Schule gehen?
- Was tun bei Gewalt?
- Hilfe, mein Kind hat eine Straftat begangen!
- Wo kann mein Kind Arbeitsstunden ableisten?
- An wen wende ich mich, wenn ich mir Sorgen um mein Kind mache?
- Was tun bei Problemen in der Schule?
- Warum sind die U-Untersuchungen für mein Kind wichtig?
- Was sind gute Medienangebote für mein Kind?
- Wie viel Taschengeld in welchem Alter?
- Wer berät mich, wenn mein Kind Drogen nimmt?
- An wen wende ich mich, wenn mein Kind Mutter oder Vater wird?
- Kann mein Kind zur Schule gefahren werden?
- Was bietet die städtische Volkshochschule Salzgitter für Eltern, Familien, Mütter und Väter?
Wo gibt es welche Schulen für mein Kind?
Weitere Informationen finden Sie auch im Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit
Warum muss mein Kind zur Schule gehen?
Alle Kinder, die bis zu einem festen Stichtag das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Schuljahre. Sie gliedert sich in die mindestens neunjährige Vollzeitschulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Im Anschluss wird die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule oder für Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule erfüllt. Sie kann im Einzelfall auch verkürzt werden.
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein.
Schulverweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Auch Eltern, die nicht dafür Sorge tragen, dass minderjährige Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen, können ordnungswidrig handeln.
Zusammen mit der Schulverwaltung, dem Ordnungsamt und dem Jugendamt finden wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind einen Weg mit dem Problem umzugehen.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind nicht regelmäßig zur Schule geht, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit dem/ der Schulsozialarbeiter/in an der Schule Ihres Kindes auf.
Was tun bei Gewalt?
Jede/r hat ein Recht auf ein gewaltfreies Leben! Gewalt kann viele Gesichter haben. Sie kann Erwachsene untereinander betreffen oder zwischen Kindern bzw. Jugendlichen stattfinden. Besonders schwerwiegend ist es, wenn es zu Gewalt zwischen Erwachsenen und Kindern kommt. Der erste Schritt ist, sich jemanden anzuvertrauen. In unserer Beratungsstelle sind wir für Sie da. Zögern Sie nicht und holen Sie Hilfe!
Hilfe, mein Kind hat eine Straftat begangen!
Wenn Ihr Kind eine Straftat begangen hat und Sie nicht wissen, was Sie tun sollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Beratungsstelle der Polizei.
Kontakt
Wo kann mein Kind Arbeitsstunden ableisten?
Arbeitsstunden dürfen in jedem gemeinnützigen Verein, Kindergarten, Altenheim oder Jugendtreff abgeleistet werden. Damit Ihr Kind auch versichert ist, sollten wir als Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) davon wissen.
Sollte Ihr Kind keine Arbeitsstelle finden, oder muss es sehr viele Arbeitsstunden ableisten, können Ihnen die Kolleg*innen aus der JuHiS weiterhelfen. Auch sie vergeben Aufträge zur Leistung von Arbeitsstunden. So kann Ihr Kind z.B. durch Lesen eines Buches inklusive Referat darüber Arbeitsstunden ableisten oder auch durch das Besuchen eines Trainingskurses.
Braucht Ihr Kind zudem auch Hilfe bei Bewerbungen? Dafür kann sich Ihr Kind durch eine entsprechende Beratung bei der Jugendberufshilfe Pace Stunden anrechnen lassen.
Ganz wichtig: Die Beratung ist freiwillig. Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrem Kind, wen Sie kontaktieren.
Ansprechpartnerin bei der Jugendhilfe im Strafverfahren ist Frau Mohrmann-Mamczur.
Kontakt
An wen wende ich mich, wenn ich mir Sorgen um mein Kind mache?
Sie machen sich Sorgen um Ihr Kind?
Auch schwierige Situationen gehören zum Leben und zur Entwicklung der Persönlichkeit Ihres Nachwuchses dazu. Kinder und Jugendliche testen ihre eigenen, aber auch die Grenzen anderer. Andere ziehen sich zurück und verabreden sich nicht, wieder andere sind sehr ehrgeizig oder finden keinen Anschluss.
Wenn Sie das Gefühl haben, es läuft nicht alles rund, können Sie Kontakt mit der Klassenlehrkraft oder der/dem Schulsozialarbeiter/in aufnehmen. Wenn Sie es möchten, kann der/die Schulsozialarbeiter/in je nach Situation den Kontakt zu anderen Hilfsangeboten und Beratungsstellen unterstützend herstellen.
Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern soll Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden (§16 Abs. 3 SGB VIII). Wenden Sie sich hierfür an den Allgemeinen Sozialen Dienst.
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter
Kontakt
Was tun bei Problemen in der Schule?
Wenn Ihr Kind in der Schule Schwierigkeiten z.B. mit anderen Kindern, Jugendlichen oder mit Lehrkräften hat, können Sie sich vertrauensvoll an das Personal Ihrer Schule wenden. Das kann z.B. sein:
- die Klassenlehrkraft
- die Vertrauenslehrkraft
- die Schulsozialarbeit
Die Kontaktdaten dieser Personen erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule.
Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich an unsere Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern zu wenden.
Warum sind die U-Untersuchungen für mein Kind wichtig?
Ob die Entwicklung eines Kindes "normal" verläuft, kann nur der/ die erfahrene Kinder- und Jugendarzt/ -ärztin beurteilen. Beim Verlassen der Geburtsklinik bekommen die Eltern ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Untersuchungsheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem/ der Kinder- und Jugendarzt/ -ärztin vorgelegt werden.
Zeitpunkt | Untersuchung |
direkt nach der Geburt | U1 |
3. bis 10. Lebenstag | U2 |
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) |
U3 |
3 Monate (3. bis 4. Monat) |
U4 |
6 Monate (6. bis 7. Monate) |
U5 |
1 Jahr (10. bis 12. Monat) |
U6 |
2 Jahre (21. bis 24. Monat) |
U7 |
3 Jahre (34. bis 36. Monat) |
U7a |
4 Jahre (46. bis 48. Monat) |
U8 |
5 1/4 Jahre (60. bis 64. Monat) |
U9 |
7 bis 8 Jahre | U10 |
9 bis 10 Jahre | U11 |
13 Jahre (12 bis 14 Jahre) |
J1 |
16 bis 17 Jahre | J2 |
Für Kinder werden von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorge-untersuchungen von allen Krankenkassen übernommen: U1 bis U9 werden im gelben Vorsorgeheft eingetragen. Einige Krankenkassen bieten noch zusätzliche Untersuchungen an (U10, U11, J2).
Bitte bewahren Sie das gelbe Untersuchungsheft in Ihrer Salzgitter-Sammelmappe (Öffnet in einem neuen Tab) auf.
Weitere Informationen finden Sie auch im Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit
Was sind gute Medienangebote für mein Kind?
Achten Sie bei der Auswahl auf altersgerechte Inhalte. Hierfür ist die FSK* (Filme, Serien) oder USK** (Videospiele) eine gute Hilfe (großes Siegel mit der Alterskennzeichnung 0, 6, 12, 16 und keine Jugendfreigabe [ab 18]).
Viele, vor allem rein digitale Medien (ohne Datenträger), verfügen aber über keine Alterskennzeichnung und sind auf Plattformen wie z.B. YouTube frei und einfach zugänglich. Recherchieren Sie im Internet das gewünschten Medium und informieren Sie sich über die Inhalte.
Für Sie als Erwachsener gilt, dass Sie es sich auch gerne allein oder mit dem/ der Partner/in anschauen können, um dann individuell zu entscheiden, ob das Angebot für das eigene Kind geeignet ist.
Zusätzlich macht es Sinn, ein altersgerechtes Programm/ Spiel gemeinsam mit dem Kind zu erleben und dann zu entscheiden, ob das Kind bereit dafür ist. Auch können Sie das Erlebte mit dem Kind besprechen.
Zudem geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der jeweiligen Websites/ Apps Hinweise darauf, ab welchem Alter diese Angebote frühestens genutzt werden sollten. Seiten wie Klicksafe oder der spieleratgeber-nrw geben gute Auskünfte über diverse Angebote.
* FSK = Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
** USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
Wie viel Taschengeld in welchem Alter?
Wer berät mich, wenn mein Kind Drogen nimmt?
Wenn Sie Probleme mit suchtkranken Kindern haben, nutzen Sie Beratungsangebote. Eine allgemeine Suchtberatung z.B. bei der AWO Salto Suchthilfe erfolgt kostenlos; sie ist anonym und verschwiegen.
Ort
AWO-Salto Suchthilfe Salzgitter
Berliner Straße 78
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13.30 bis 17 Uhr
Kontakt
Ort
AWO-Salto Suchthilfe Salzgitter
Nebenstelle Friedrich-Ebert-Straße
Friedrich-Ebert-Straße 57
38259 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Termine nach tel. Absprache
Kontakt
Ort
AWO-Salto Suchthilfe Salzgitter
Nebenstelle Pappeldamm
Pappeldamm 111
38239 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Termine nach tel. Absprache
Kontakt
An wen wende ich mich, wenn mein Kind Mutter oder Vater wird?
Wenn das eigene Kind Mutter oder Vater wird und vielleicht selbst noch sehr jung ist, dann tauchen viele Fragen auf: Wie ist das mit dem Sorgerecht für das Baby? Welche Rechte und Pflichten gibt es für die werdenden Eltern und welche Unterstützungsmöglichkeiten?
Kontakt
Jede Person hat ein Recht auf Beratung (§10a Abs. 3 SGB VIII). Sie können sich bei aufkommenden Fragen auch beim Allgemeinen Sozialen Dienst melden.
Ort
Sozialpädagogische Dienste
Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Joachim-Campe-Straße 9-11
38226 Salzgitter
Kontakt
Kann mein Kind zur Schule gefahren werden?
Üblicherweise sollte der Schulweg zu Fuß gegangen werden. Das ist in Salzgitter nicht allen Kindern möglich. Dafür kann bei der Schulverwaltung, zum Beispiel weil die Entfernung von Zuhause zur Schule zu weit ist oder weil Ihr Kind an einer Krankheit leidet, eine Fahrkarte zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel beantragt werden. Auch andere Lösungen sind möglich.
Ort
Schulverwaltung
Thiestraße 26a
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Mo: 09:00 - 12:00
Di: 09:00 - 12:00
Do: 14:00 - 18:00
Fr: 09:00 - 12:00
Kontakt
Weitere Informationen finden Sie auch im Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit
Was bietet die städtische Volkshochschule Salzgitter für Eltern, Familien, Mütter und Väter?
Die Volkshochschule Salzgitter ist ein öffentlicher Bildungsdienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Salzgitter. Die Volkshochschule reagiert auf artikulierte Bedürfnisse der Teilnehmenden und / oder Auftraggeberinnen / Auftraggeber.
Im Speziellen bietet die Volkshochschule im gesamten Kalenderjahr ein breitgefächertes Angebot für Eltern, Familien und / oder Mütter und Väter an.
Ort
VHS Salzgitter
Fachbereichsleitung junge vhs
Frau Kristina Wojna
Thiestraße 26 a
38226 Salzgitter