Inhalt anspringen

Salzgitter

Einschulung

Beschreibung

Beschreibung

Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in eine Schule, insbesondere in die Grundschule.

Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.September vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 1. Oktober ihren 6. Geburtstag haben. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten noch nicht genügend entwickelt sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden; sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen. Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme und die Zurückstellung vom Schulbesuch trifft die jeweilige Schulleitung.

________________________

Schuleingangsuntersuchung: Anmeldung in Salzgitter online möglich

Sorgeberechtigte von Kindern, die im kommenden Jahr 2026 schulpflichtig werden, können die Termine für die Schuleingangsuntersuchung ab Mitte Oktober bequem selbst online buchen. Mit der Einführung eines zentralen individuell gestalteten Anmeldeportals vereinfacht die Stadt Salzgitter das Verfahren und sorgt für mehr Flexibilität bei der Terminplanung.

Zugangsdaten zum Anmeldeportal werden per Post an die Eltern verschickt

Bislang erhielten Familien die Untersuchungstermine per Post und mussten Änderungen telefonisch mit dem Fachgebiet Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheitsamts abstimmen. 

Mit dem neuen System wird der Prozess nun deutlich moderner: Im vom Fachdienst versandten Einladungsschreiben zur Einschulungsuntersuchung werden die Familien sortiert nach dem Geburtsdatum ihrer Kinder kontaktiert. In diesem Anschreiben befindet sich ein persönlicher Buchungscode, mit dem Sorgeberechtigte im Online-Portal ihren Wunschtermin in einem vorgegebenen Zeitraum auswählen können. Änderungen oder Stornierungen sind ebenfalls eigenständig möglich. Das Hochladen von persönlichen Unterlagen wird zusätzlich ermöglicht.

Ziel ist es, den Familien den organisatorischen Aufwand rund um die Einschulung zu erleichtern. Durch die digitale Terminvergabe können Familien ihren Alltag besser planen.
Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und überprüft unter anderem Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung, motorische Fähigkeiten sowie den allgemeinen Gesundheitszustand der Kinder im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung. Die Ergebnisse liefern wichtige Hinweise, ob ein Kind Unterstützung beim Schulstart benötigt.

Kein Internetzugang? Telefonische Terminvereinbarung weiterhin möglich

Für Familien ohne Internetzugang bleibt die telefonische Terminvereinbarung weiterhin möglich. 

Kindern mit erhöhtem Unterstützungsbedarf - Gesundheitsamt nimmt persönlich Kontakt mit Eltern auf  

Zu den dem Gesundheitsamt bekannten Familien mit Kindern, bei denen ein erhöhter Unterstützungsbedarf besteht, nimmt das Gesundheitsamt wie gewohnt Kontakt zur Terminabsprache auf.

Erläuterungen und Hinweise