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Salzgitter

Einbringung des Doppelhaushaltes 2019/2020

Rede anlässlich der Einbringung des ersten Doppelhaushaltes am 23. Oktober 2018

Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender Grabb, lieber Bernd, liebe Ratsmitglieder,

ich lege Ihnen meinen Entwurf des 1. Nachtragshaushalt 2018 und meinen Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 einschließlich der Festsetzungen für die Eigenbetriebe entsprechend der jeweiligen Wirtschaftspläne vor. Erstmalig in meiner 12-jährigen Amtszeit bringe ich einen sogenannten Doppelhaushalt ein, der nach Beratungen im Ältestenrat und im Finanzausschuss vom Rat gewünscht war. Zu dieser Premiere möchte ich anmerken, dass den zu erwartenden Vorteilen eines
Doppelhaushalts - so etwa die angeführte höhere Planungssicherheit und die schnellere Handlungsfähigkeit im zweiten Haushaltsjahr - auch Nachteile gegenüberstehen. Es liegt auf der Hand, dass insbesondere die Planung für das zweite Jahr, also 2020, mit höheren Unsicherheiten behaftet sein wird. Denn trotz akribischer Planungen in 2018 steigt die Wahrscheinlichkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts
im Haushaltsjahr 2020.

Warten wir es ab und bewerten wir es im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren 2021.

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich zunächst meinen Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2018 erläutern, bevor ich auf die wichtigsten Eckdaten meines Entwurfes des Doppelhaushaltes 2019/2020 eingehe. Im Anschluss an meine Einbringungsrede wird Herr Stadtrat Neiseke meine Grundsatzausführungen kurz mit einem finanztechnischen Teil ergänzen.

Die Notwendigkeit zur Erstellung des 1. Nachtragshaushalts 2018 ist hauptsächlich durch den eingetretenen Einbruch der geplanten Gewerbesteuerzahlungen um 58 Mio. EUR begründet. Tatsächlich lassen sich in 2018 voraussichtlich lediglich 42 Mio. EUR von ursprünglich erwarteten 100 Mio. EUR realisieren. Meine noch im Zeitpunkt der
Beschlussfassung des Haushaltsplans 2018 begründete Erwartung einer Normalisierung der Gewinnerwartungen einiger unserer großen Gewerbesteuerzahler wird leider zögerlicher als ursprünglich prognostiziert eintreten.

Zudem musste aufgrund einer bedeutenden Kaufanfrage für umfangreiche Gewerbeflächen im Industriegebiet Beddingen eine unerwartete Aufwendung eingeplant werden. Hintergrund ist, dass der erzielbare Kaufpreis unter dem bilanziell angenommenen Wert einzuordnen sein wird und dies zu einer durch eine außerplanmäßige Abschreibung eintretende
Wertkorrektur führt. Aufgrund der erheblichen Differenz zwischen den am Markt für Gewerbegrundstücke zu erzielenden Quadratmeterpreis und dem in der Gesamtbetrachtung für diese Flächen anfallenden Anschaffungs- und Erschließungskosten ergibt sich hier ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von 3,35 Mio. Euro.

Des Weiteren wird der vom Land gezahlte 1. Teilbetrag einer
Bedarfszuweisung i.H.v. 3 Mio. EUR sowie finanztechnische Folgewirkungen aus dem Gewerbesteuereinbruch bei der Gewerbesteuerumlage, den Schlüsselzuweisungen und der  
Gewerbesteuerverzinsung veranschlagt.

Im Ergebnis wird der bisher geplante Überschuss von 1,01 Mio. EUR durch eine Gesamtverschlechterung von -42,63 Mio. EUR „aufgefressen“ und das führt zu einer Defizitausweisung von 41,62 Mio. EUR.

Den dramatischen Gewerbesteuereinbruch 2018 habe ich zum Anlass genommen, auch in der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 die Gewerbesteueransätze drastisch nach unten zu korrigieren.

Ursprünglich war für die Jahre 2019 bis 2023 ein Gesamtdefizit
von -37,35 Mio. EUR eingeplant, dass sich infolge der
Gewerbesteuereinbrüche um -128,29 Mio. EUR auf -165,64
Mio. EUR erhöhen würde.

Dieser völlig inakzeptablen Entwicklung musste bei der Aufstellung des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2019/2020 entscheidend und nachhaltig entgegengewirkt werden. Und das habe ich mit meiner Verwaltung – zum Teil mit schmerzhaften Einschnitten - getan.

Das Gesamtdefizit des Doppelhaushaltes 2019/2020 für die Jahre 2019 bis 2023 konnte auf Grund von umfangreichen Verbesserungsmaßnahmen i.H.v. insgesamt 89,49 Mio. EUR auf -76,15 Mio.EUR reduziert werden.

Bei vollständiger Übernahme der ungedeckten Flüchtlingskosten von 86 Mio. EUR in den Jahren 2019 bis 2023 durch das Land, würde sich in diesem Zeitraum sogar ein Überschuss i.H.v. 9,86 Mio. EUR ergeben.

Meine Damen und Herren,

im Ergebnishaushalt gelingt es so tatsächlich erstmalig wieder
ab dem Jahr 2023 eine Entschuldung unserer Stadt um 620.000 EUR zu erzielen. Bei Vollkostenerstattung der ungedeckten Flüchtlingskosten durch das Land, würde schon im Jahr 2021 eine Entschuldung im Ergebnishaushalt von 2,4 Mio. EUR eintreten, die sich über 11,4 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 18,38 Mio. EUR im Jahr 2023 steigern ließe.

Im Investitionshaushalt führen meine Konsolidierungsmaßnahmen sogar im eben benannten Fünfjahreszeitraum zu einer Entschuldung i. H. v. insgesamt 19,7 Mio. EUR.

Soweit das „nackte“ Zahlenergebnis einer intensiven Verwaltungsarbeit der letzten Wochen, das sich rein Zahlenmäßig durchaus sehen lassen kann.

Statt einem zusätzlichen Defizit von -38,36 Mio. EUR steht am Ende des Finanzplanungszeitraumes 2023 – unter rein mathematischer Berücksichtigung einer Vollkostenerstattung des Landes bei den Flüchtlingskosten - ein Überschuss von 9,86 Mio. EUR. Richtig ist, dass diese Vollkostenerstattung des Landes noch nicht zugesagt ist. Im Gegenteil: wir streiten sogar noch um die Verlängerung des für die Jahre 2017 und 2018 vom Land aufgelegten Sondertopfes für besonders von der Sekundärmigration betroffene Kommunen, der - wie ich schon im Oktober 2017 sagte - nur ein Tropfen auf dem heißen Stein
ist. Dieser Doppelhaushalt 2018/2019 ist eine Nagelprobe, ob das Land gewillt ist, der Stadt Salzgitter durch eine „Lex Salzgitter“ wegen ihrer landesweit einzigartigen Belastungen nachhaltig zu helfen. Dazu aber später mehr.

Meine Damen und Herren,

jedem dürfte klar sein, dass das vollständige Auffangen der
über Jahre wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen in einer
Größenordnung von rd. 58 Mio. EUR/Jahr nicht annähernd
vollständig aufgefangen werden kann. Dennoch haben wir es in
intensiven Verwaltungsberatungen mittelfristig unter
Zugrundelegung der Orientierungsdaten des Landes für die
nächsten Jahre ab 2023 geschafft.

Doch was heißt dieser zahlenmäßige Erfolg für die Bürgerschaft, die Verein, Verbände und Institutionen und auch die Unternehmen in unserer Stadt?

Dass das nicht ohne schmerzhafte Einschnitte vor sich gehen
konnte, dürfte auch jedem klar sein.

Zunächst die guten Nachrichten:

Ich habe keine Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen vorgesehen, die ja unstrittig der Kitt sind, der gerade unsere Stadtgesellschaft zusammenhält und das Leben in Salzgitter lebenswert macht. Die freiwilligen Zuschüsse an die Sozialverbände, Gesundheitseinrichtungen, die Kulturschaffenden und Sportvereine bleiben erhalten. Hier leisten wir uns keinen Luxus, sondern halten für die Stadtgesellschaft lebenswichtige ehrenamtliche Strukturen
aufrecht.

Ich habe auch keine Kürzungen beim Personal vorgesehen. Wie Sie alle wissen, sind bereits in vielen Bereichen der Stadtverwaltung Stellen unbesetzt, weil es einen Fachkräftemangel in Niedersachsen gibt. Das betrifft insbesondere die Bereiche der Ingenieure, Techniker,
Sozialarbeiter, Berufsfeuerwehrkräfte, Rettungssanitäter, aber auch Verwaltungskräfte. Hier den Rotstift anzusetzen, würde die Herstellung einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung in Frage stellen. Nichts desto trotz, werden im Falle einer erfolgreichen Aufgabenkritik Stellen auch gestrichen oder nicht eingerichtet. Zu Deutsch: da, wo wir uns von Aufgaben trennen, werden auch die nicht mehr benötigten Stellen gestrichen. Und wir müssen genau hinschauen und entscheiden, ob die kommunalpolitisch wünschenswerte Übernahme zusätzlicher
Aufgaben mit Blick auf die dramatische Haushaltslage wirklich
rechtfertigbar ist. Als Beispiel sei hier die Einführung und
Begleitung der „Freiwilligen Karte“ oder von Personal für „Video- und Tonaufnahmen bei Ratssitzungen“ genannt.

Ich habe viel zusätzliche Stellenwünsche meiner Verwaltung in
Bereichen, die zwar wünschenswert wären, aber nicht zwingend notwendig sind, in diesem Doppelhaushalt abgelehnt. Dann werden die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben aber auch nicht wahrgenommen. Den zwingend notwendigen Stellenbedarf wie z.B. durch das Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes (rd. 3 Stellen), dem Bundesteilhabegesetz (7 Stellen) oder durch Fallzahlanstiege im FD 51 (knapp 12 Stellen) stelle ich selbstverständlich zur Verfügung.

Ich habe auch nicht den Verkauf des „Tafelsilbers“ vorgeschlagen. Wir besitzen noch 49,78 % Anteile an der WEVG Salzgitter GmbH & CO. KG, 5,1 % Anteile an dem Helios Klinikum Salzgitter GmbH, 70,32 % Anteile an der Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter und 0,39 % Anteil an
der Avacon AG. Zum einen würden wir auf die jährliche Gewinnausschüttung verzichten. Zum anderen besteht die Gefahr, dass kommunale Steuerungsmöglichkeiten in lebenswichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge verloren gehen könnten.

Ich habe auch nicht die Einführung einer neuen Steuer vorgeschlagen, wie z.B. die Pferdesteuer oder die Zweitwohnungssteuer, die im Wesentlichen unsere Studierenden an der FH Calbecht treffen würde. Ganz zu schweigen, dass ich eine kommunale Biersteuer kategorisch
ablehnen würde. Aber zum Glück ist eine kommunale Biersteuer rechtlich ja schon lange nicht mehr möglich.

Was will ich mit dieser Aufzählung und diesem humorvollen Hinweis auf eine Biersteuer sagen ?

Ich habe wirklich alles auf den Prüfstand gestellt, um die Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2019 zu vermeiden. Die dramatisch wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen der nächsten Jahre und die
Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge in vielen Bereichen wie z. b. der Krippen, Kitas, Schulen, Wissenschaftseinrichtungen, des Brandschutzes und Rettungswesens, der Stadtentwicklung, der
Wirtschaftsförderung und der Freizeiteinrichtungen sowie die
Sicherstellung der Leistungsfähigkeit meiner Verwaltung zwingen mich aber dazu.

Die Anhebung der Realsteuerhebesätze ist auch dadurch gerechtfertigt, dass die letzte Steuererhöhung Jahrzehnte zurückliegt. Im Einzelnen:

  • Die Grundsteuer A ist zuletzt am 01.01.1996,
  • die Grundsteuer B ist zuletzt am 01.01.1996 und
  • die Gewerbesteuer ist zuletzt am 01.01.2002 angehoben
    worden.

Ich schlage daher vor, die Realsteuerhebesätze, die seit Jahren weit unter dem Landesdurchschnitt liegen, jeweils auf oder wenig über den Landesdurchschnitt 2018 anzuheben.

Im Einzelnen:

  • Grundsteuer A von 350 v.H. um 40 v.H. auf 390 v.H., Landesdurchschnittswert Grundsteuer A 390 v.H.
  • Grundsteuer B von 430 v.H. um 110 v.H. auf 540 v.H., Landesdurchschnittswert Grundsteuer B 526 v.H.
  • Gewerbesteuer von 410 v.H. um 30 v.H. auf 440 v.H., Landesdurchschnittswert Gewerbesteuer 446 v.H.

Wichtig war mir bei dieser Entscheidung einerseits meinen unbedingten Konsolidierungswillen gegenüber dem Land Niedersachsen zu signalisieren, andererseits jedoch eine möglichst maßvolle Steuererhöhung durchzuführen. Fakt ist, dass die Stadt Salzgitter im Gegensatz zu der überwiegenden Anzahl anderer Niedersächsischer Kommunen seit 1996 keine Grundsteuererhöhung und seit 2002 keine
Gewerbesteuererhöhung mehr durchgeführt hat. Ein weiterer
Verzicht auf Steuererhöhungen würde dauerhafte Einnahmeeinbußen bedeuten, die ich aufgrund der dramatischen finanziellen Entwicklung der Stadt Salzgitter nicht mehr aufrechterhalten kann. Darüber hinaus wird die Stadt Salzgitter im Finanzausgleich – einem höchst schwierigen Konstrukt – aufgrund ihrer vergleichsweisen geringen
kommunalen Hebesätze finanziell bestraft, weil mit uns vergleichbare Kommunen in den vergangenen Jahren, speziell 2016/2017, erhebliche Erhöhung durchgeführt haben. Herr Stadtrat Neiseke wird Ihnen nach meiner Einbringungsrede dieses für uns bisher nachteilige System erläutern.

Ausdrücklich betonen möchte ich an dieser Stelle, dass mir diese richtungsweisende Entscheidung nicht leichtgefallen ist:

Unsere Unternehmen – das wissen wir alle, meine Damen und Herren – leisten nicht nur durch ihre Steuerzahlungen, sondern auch durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in Salzgitter und unserer Region einen wertvollen Beitrag zum Wohl dieser Stadt. Und unsere Bürgerinnen und Bürger sollen nicht über Gebühr belastet werden. Deshalb habe ich mir vor meiner Entscheidung vorlegen lassen, was die angedachten
Steuererhöhungen für die Betroffenen bedeutet. Wegen des Steuergeheimnisses darf ich hier nicht konkreter werden, darf
Ihnen aber zumindest Folgendes mitteilen:

Im Unternehmensbereich bedeutet die Anhebung der Gewerbesteuer, dass unsere „Top-5-Gewerbesteuerzahler“, wohlgemerkt summiert (!), jährlich rd. 590.000 EUR mehr an Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu leisten hätten. Unsere „Top-3-Gewerbesteuerzahler bei den Klein- und Mittelständischen Unternehmen müssten gerade einmal zusammen (!) rd. 16.000 EUR/Jahr mehr zahlen. Sicherlich: es kommt eine Mehrbelastung auf die Unternehmen zu. Sie ist aber meines Erachtens für die betroffenen Unternehmen zum einen tragbar, und zum anderen der Gegenwert für Erhalt und Schaffung von Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfes, der an sich Sache der Arbeitsverwaltung ist. Aber im Interesse der Sache ziehen hier auch alle an einem Strang.

Im Bereich der Grundsteuer B – also bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern – sieht die Beschlussvorlage eine Erhöhung von 430 v.H. auf 540 v.H. vor. Diese auf den ersten Blick vermeintlich hohe Steigerung von 110 v.H. fußt aber auf einer soliden Begründung, da sie den gewogenen Durchschnittssatz von 526 v.H. für die Niedersächsischen Kommunen laut dem Landesamt für Statistik nur gering überschreitet. Das heißt, dass Salzgitter hier etwa mit der Stadt Hildesheim gleichzieht und nach wie vor unter den Hebesätzen der Stadt Göttingen (590 v.H.) und der Landeshauptstadt Hannover (600 v.H.) liegt. Sicherlich:


Braunschweig (500 v.H.) und Wolfsburg (450 v.H.) liegen unter meinem vorgeschlagenen Wert, haben aber nicht annähernd eine derart ernüchternde Finanzlage wie Salzgitter. Einen Überblick über die konkrete jährliche finanzielle Mehrbelastung für unsere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ist naturbedingt schwierig, da sich die Erhebung der Grundsteuer B bekanntlich an dem Grundbesitz orientiert, der bei dem betroffenen Personenkreis natürlich unterschiedlich ausgeprägt ist. 

Die monatliche Mehrbelastung wird sich im Einzelfall zwischen rd. 5,00 EUR/Monat und 16,00 EUR/Monat belaufen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese Mehrbelastung in jedem Einzelfall tragbar, aber mit Blick auf die kommunalen Leistungen, die die Stadt Salzgitter für die Bürgerschaft erbringt, auch in der Sache gerecht gerechtfertigt ist.

Wichtig ist mir an dieser Stelle zu betonen, dass in den vergangen Jahren erhebliche städtische Beträge in eine Vielzahl von Feldern geflossen sind, von denen die Bürgerschaft der Stadt Salzgitter auch nachhaltig profitiert hat. Dies soll auch in den folgenden Jahren so bleiben.

Anzuführen ist hier das Schulsanierungsprogramm, die Errichtung einer IGS in Salzgitter-Lebenstedt, das Schadstoffscreeningprogramm in Schulen, die freiwillige Schulsozialarbeit, der Neubau, Umbau und auch die Erneuerung von Krippen und Kindertagestätten, die Sicherung und der Ausbau der FH Calbecht, die Sicherstellung des Brandschutzes und des Rettungswesens, die Erschließung von Baugebieten verbunden mit einer Neuansiedlung von Bürgerinnen und Bürgern, die Erschließung und die Vermarktung von Gewerbegebieten, die Stadtumbaumaßnahmen in Salzgitter-Lebenstedt und Salzgitter-Bad, die Maßnahmen der Sozialen Stadt in Salzgitter-Lebenstedt, Salzgitter-Bad und Salzgitter-Steterburg, der Ausbau der Freizeiteinrichtungen insbesondere im
Bäderbereich (sowohl bei der BSF, als auch bei der Thieder Bad GmbH und bei Glück Auf Gebhardshagen) und am Salzgittersee, großartige, stadtweit genutzte Spielerlebniswelten und – zugegeben im Umfang zu gering – Straßensanierungsmaßnahmen, Straßenausbaumaßnahmen
und Fahrradwege. 

Weiterhin stehen auch in den Folgejahren wichtige Investitionen an, die geplant und durchgeführt werden sollen und die zumindest indirekt, mit den Abschreibungen aber auch laufenden Aufwendungen, über die Anhebung der Realsteuerhebesätze finanziert werden. Anzuführen sind
beispielsweise die Fortsetzung der Gesamtsanierung IGS Amselstieg, die allein in 2019/2020 mit 1,8 Mio. EUR Bauvolumen veranschlagt ist. Die Fortsetzung der Sanierung des Gymnasiums Salzgitter Bad für die in 2019 rd. 3 Mio. EUR und in 2020 rd. 2,2 Mio. EUR veranschlagt sind, neben der Sanierung der Aula des Gymnasiums, die aber überwiegend

über KIP-Mittel bezuschusst ist (Gesamtvolumen 4,2 Mio. EUR). Für den weiteren Ausbau der Kitas, allein bei der Kita „Rasselbande“ für die 3. Hortgruppe, der Erweiterung der Kita Salder, für den Ausbau der Grundschule am See und dem Neubau der Kita Ringelheim sind in 2019 rd. 2,9 Mio. EUR eingeplant. Für die dringend notwendigen Maßnahmen im
Bereich des Schadstoffscreenings und der Umsetzung von Maßnahmen aus dem vorbeugenden Brandschutz sieht der Wirtschaftsplan des EB 85 in 2019 rd. 1,5 Mio. EUR vor, für die ebenfalls wichtige Aufgabe der schulischen Inklusion 1 Mio. EUR.

Bei der Feuerwehr ist in dem gesamten Planungszeitraum jährlich eine Neubeschaffung von Fahrzeugen ein Volumen von 1,1 bis 1,2 Mio. EUR eingeplant.

Diese Auflistung ist keinesfalls abschließend, eine Darstellung
der aggregierten Investitionssummen, die das Gesamtvolumen besser verdeutlicht, trägt Herr Stadtrat Neiseke im Rahmen seiner nachfolgenden Ausführungen vor. Auch im Ergebnishaushalt sind unabhängig von dem Flüchtlingsaufwand eine Vielzahl wichtiger Maßnahmen enthalten, die mit den verbundenen Aufwendungen ebenfalls
aus den Haushalt gedeckt werden müssen. Unmittelbar vor Augen ist mir das gerade erst vom Rat beschlossene Sozialticket, das ab 2019 mit laufenden Aufwendungen zwischen 650.000,00 bis 850.000,00 EUR jährlich verbunden ist. Auch der vom Rat beschlossene Sozialpass wird den
städtischen Haushalt dauerhaft finanziell belasten. Aber auch andere Entscheidungen des Rates, die durchaus im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sind, wie beispielsweise die Umsetzung der 3. Kraft im Kita-Bereich, haben die finanziellen Anforderungen erhöht. 

Doch wenn wir weiterhin in diesen Bereichen die erforderlichen
Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Attraktivierung der Stadt garantieren wollen, die somit unmittelbar unseren Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, sehe ich keine andere Möglichkeit, als dies auf Dauer mit der jetzigen Anhebung der Realsteuerhebesätze zu finanzieren.

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine ganz zentrale Botschaft ist für mich an dieser Stelle, dass
unsere Flüchtlingskosten kein Anlass für mich waren, die Steuererhöhung vorzuschlagen. Hier will ich unmissverständlich
möglichen Vorbehalten entgegentreten. Denn bei den
Flüchtlingsaufwendungen erwarte ich nach wie vor eine Vollkostenerstattung durch das Land Niedersachsen, worauf ich noch an späterer Stelle eingehen werde.

Meine Damen und Herren,

ich kann Ihnen aber versichern: diese meines Erachtens noch maßvollen Erhöhungen der angesprochenen Realsteuerhebesätze stellen für mich den letztmöglichen Weg dar, der finanziellen Schieflage der Stadt Salzgitter mit einer nachhaltig wirkenden Maßnahme entgegen zu treten und garantieren verlässliche Mehreinnahmen.

Sie, als Ratsmitglieder und ich als Oberbürgermeister müssen unserer Verantwortung gegenüber der Stadt Salzgitter gerecht werden. Das bedeutet im Zweifel auch, unliebsame Entscheidungen treffen zu müssen, im Ergebnis zum Wohle unserer Stadt. 

Meine Damen und Herren,

hierdurch sehe ich mich einmal mehr in meiner Auffassung bestätigt und werde nicht müde zu betonen, dass die Stadt Salzgitter kein Ausgabeproblem, sondern ein Einnahmeproblem hat. Und zwar neben einer stark volatilen Gewerbesteuer liegt unser Hauptproblem in der erheblichen strukturellen Unterfinanzierung bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben.

Mit meinem Ihnen heute vorgestellten Haushaltsentwurf 2019/2020, der neben unseren ohnehin fortgeführten Sparbemühungen auch die angesprochenen Steuererhöhungen enthält, können wir es aber indes gemeinsam anpacken, die Defizite kontinuierlich zu mindern und tatsächlich ab 2023 sogar wieder auf einen Abbau der aufgelaufenen Defizite hinzuarbeiten. Dieses Ziel, der Abbau der Schuldensituation,
muss eines unser aller wichtigsten Ziele für unsere Stadt sein,
ohne dass wir uns dabei kaputt sparen. Mit einer unverzüglichen und nachhaltigen Landesunterstützung bei den Flüchtlingskosten könnten wir sogar bereits ab dem Jahr 2021 mit dem Defizitabbau beginnen. 

Meine Damen und Herren,

mit dem Zuzug, insbesondere dem Zuzug von Kindern und Jugendlichen, gehen verstärkte Anforderungen an die Schulinfrastruktur einher. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 85 (Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik) sind allein für den notwendigen Ausbau der Unterrichtsräume drei wichtige Maßnahmen einpreist. Im Einzelnen handelt es sich um die
Maßnahmen Grundschule Dürerring SZ-Lebenstedt – Erweiterung um 4 allgemeine Unterrichtsräume, Grundschule SZ-Ringelheim – Erweiterung um 4 allgemeine Unterrichtsräume und Gymnasium Salzgitter Bad, Gebäude
Helenenstraße – Sanierung der Sanitären Anlagen und Neubau von 6 allgemeinen Unterrichtsräumen mit Nebenräumen – für diese 4 Maßnahmen sind, über die Jahre verteilt, insgesamt rund 5 Millionen Euro aufzubringen. Wir werden für diese Maßnahmen Bedarfszuweisungsmittel aus einem entsprechenden Förderungstopf des Landes Niedersachsen beantragen, meines Erachtens sind sie zur Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Schulinfrastruktur unabdingbar. Auch die Ihnen bekannte Sanierung der gymnasialen Aulen, die in 2019 verstärkt angegangen werden muss, ist weiterhin eines meiner zentralen Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von insgesamt 8,4 Mio. Euro, von
denen immerhin rund 7,3 Mio. Euro aus KIP II-Mittel bezuschusst werden.

Auch bei weiteren Investitionen der Jahre 2019-23 war es mein
dringendes Ansinnen, aufgrund der Ihnen geschilderten, prekären Finanzsituation im Ergebnishaushalt eine weitere Nettoneuverschuldung nicht zuzulassen. Mein Haushaltssicherungskonzept zu den Investitionen weist nunmehr – wie vorhin schon angesprochen – sogar für alle
Planjahre entsprechend eine Entschuldung aus, die sich auf insgesamt 19,7 Mio. Euro summiert. Aus meiner Sicht beinhaltet der Haushalt ausschließlich noch notwendigste Maßnahmen. Selbst im Bereich des Neubaus von Kindertagesstätten sind lediglich zurückhaltend Mittel
veranschlagt worden. Auch damit will ich verdeutlichen, dass
wir selbst bei wichtigsten Maßnahmen uns fortan die Frage stellen müssen: Ist diese Ausgabe absolut notwendig? Aus meiner Sicht möchte ich diese Frage hier nur beispielhaft an einem Projekt wie die Infrastrukturmaßnahme Seepromenade stellen. Oder des Um- und Ausbaus des Hallenfreibads Lebenstedt mit ursprünglich geplanten Kosten in Höhe von 14 Mio. EUR – ein von der Ratsmehrheit bereits beschlossenes
Projekt, dass die Liquiditätsreserven unserer VVS
(Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Salzgitter) aufzehrt, woraus wiederum Folgekosten resultieren und unseren Haushalt nachhaltig mit höheren Verlustausgleichszahlungen belastet. Herr Stadtrat Neiseke wird diese finanztechnischen Verknüpfungen und
Auswirkungen gleich näher erläutern.

Von mir nur so viel dazu: ich stelle diese Frage nicht aus politischem Kalkül, denn diese Maßnahmen haben meiner Meinung nach durchaus das Potential, zur Verbesserung der Lebenssituation in unserer Stadt beizutragen. Aber meine Damen und Herren, werden wir bei unserer Finanzsituation mit derartigen Luxusprojekten, die sich eine finanzstarke Kommune durchaus leisten mag, noch unserer Verantwortung gerecht?

Ich meine: Nein!

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal unmissverständlich klarstellen, dass wir trotz strengster Konsolidierungsmaßnahmen und Erhöhung der Realsteuerhebesätze aus eigener Kraft einen maßgeblichen
Schuldenabbau nicht stemmen werden können. Wir müssen im Gegenteil damit rechnen, dass Kostensteigerungen bei den uns vom Land oder Bund übertragenen Aufgaben eintreten werden oder gar neue Pflichtaufgaben im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises auf Kommunen zukommen können. Wer hätte beispielsweise erahnt, dass die Stadt Salzgitter mehr als jede andere Niedersächsische Stadt mit der langfristigen Integration von Flüchtlingen betraut wird?

Wir können gemeinsam stolz darauf sein, diese Aufgabe bislang gut bewältigt zu haben. Dennoch zeigt der von mir eingebrachte Doppelhaushalt 2019/2020, dass wir weiterhin einem Delta zwischen notwendig zu leistenden und vom Land Niedersachsen erstatteten Kosten bei der Integration von Flüchtlingen gegenüberstehen. Eine Fortsetzung des Integrationsfonds und damit auch der Unterstützung der Stadt
Salzgitter, wie wir sie in den Jahren 2017/2018 erfahren haben,
lässt sich nunmehr auch für 2019 erwarten. Dies ist dem gemeinsamen und enormen Einsatz von mir, unseren Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Marcus Bosse und dem Präsidenten und Hauptgeschäftsführer des Nds.
Städtetages, Herrn Oberbürgermeister Ulrich Mädge und Herrn Jan Arning, zu verdanken. Dir, Stefan, und den anderen Unterstützern möchte ich an dieser Stelle noch einmal danken, bitte Euch aber, sich vehement für eine Vollkostenerstattung bei den Integrationsaufgaben einzusetzen.

Wir haben vom Land zwar nicht die ursprünglich insgesamt für zwei Jahre (2017 und 2018) zugesagten 11 Mio. EUR, sondern knapp 9,5 Mio. EUR als Sondermittel für die Integration von Flüchtlingen erhalten. Selbst eine weitere Landesunterstützung in einer Größenordnung von rd. 5 Mio. EUR in 2019 reicht bei weitem nicht aus, um die jährlichen ungedeckten Flüchtlingskosten von rd. 17,2 Mio. EUR/Jahr – mithin 86 Mio. EUR für die Zeit von 2019 bis 2023 - aufzufangen.

Wir brauchen keinen weiteren Tropfen auf dem heißen Stein, sondern unverzüglich eine Vollkostenübernahme durch das Land, besonders auch, um den sozialen Frieden vor Ort sichern zu können. Eine Finanzierung dieser außerordentlich hohen Unterdeckung bei einer Staatsaufgabe aus kommunalen Finanzmitteln scheidet für mich grundsätzlich, aber auch mit Blick auf unsere dramatische Haushaltssituation kategorisch
aus.

Ich habe deshalb erneut diese Kosten gesondert im Doppelhaushalt 2019/2020 ausgewiesen und erwarte vom Land Niedersachsen,

1) dass die Kommunalaufsicht des Nds. Innenministeriums dieses Vorgehen im Haushaltsgenehmigungsverfahren weiterhin billigt,

2) dass die Landesregierung und der Landtag die 86 Mio.
EUR für die Integrationsaufgaben der Stadt Salzgitter zur
Verfügung stellt und

3) dass die Landesregierung und der Landtag weitere rd. 100 Mio. EUR der Stadt Salzgitter zur Verfügung stellt, um die noch leer stehenden, sich in einem katastrophalen Zustand befindlichen 3.000 Wohnungen privater Immobiliengesellschaften oder Hedgefonds ankaufen und
zum großen Teil abreißen zu können. In diese Wohnung ziehen weiterhin – wegen der richtigerweise erlassenen negativen Wohnsitzauflage – zwar gegenwärtig nur eine geringe Zahl von Flüchtlingen, aber eine zunehmende Zahl von Transferleistungsempfängern aus Großstädten und angrenzenden Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnot und aus den osteuropäischen EU-Staaten. Ich hatte mich deshalb bereits im Juni 2018 erneut persönlich an Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil gewandt und ihn um die dringend gebotene Landeshilfe gebeten. 

In dieser Frage zähle ich auf unseren Ministerpräsidenten sowie auf unsere Landtagsabgeordneten, denn aufgrund der finanziellen Situation steht Salzgitter an einem Scheidepunkt, der mir auch ganz persönlich große Sorgen um die friedliche Zukunft unserer Stadt macht. Die notwendigen politischen Landesentscheidungen in dieser Frage werden
richtungsweisend für unsere Stadt sein.

Warum nicht ein „Lex Salzgitter“, nachdem das Land Niedersachsen auch anderen Städten wie Cuxhaven und Wilhelmshaven zu einem erheblichen Teil mit einem dreistelligen Millionenbetrag entschuldet hat? Dass Salzgitter hierfür alle Voraussetzungen erfüllt, offenbart schon, dass das Land Niedersachsen mit uns Zielvereinbarungen trifft, die wir
bisher immer über Gebühr eingehalten haben.

Meine Damen und Herren,

für Ihre nun anstehenden Haushaltsberatungen wünsche ich Ihnen ein gutes Gelingen. Mit meinem Entwurf des Doppelhaushalts 2019/2020 habe ich Ihnen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem wir arbeiten können – und sollten, um die drängende Herausforderung unserer Haushaltssituation anzugehen und – meiner Meinung nach – auch zu bewältigen.

Nun wird Ihnen Herr Stadtrat Neiseke meine Ausführungen in einem finanztechnischen Teil ergänzen und näher erläutern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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  • Stadt Salzgitter