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Salzgitter

Einbringung des Doppelhaushalt 2025/2026

Am 03.09.2024 hat der Oberbürgermeister dem Rat der Stadt Salzgitter den Entwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 zur Beratung vorgelegt.

Erträge und Aufwendungen 2023 bis 2026

Der zur Beratung vorgelegte Haushalt ist erheblich durch die Folgewirkungen der vergangenen und aktuellen weltwirtschaftlichen Krisen geprägt. Aufgrund stetig wachsender Pflichtaufgaben, die den Kommunen von Bund und Ländern auferlegt werden, hat sich ein Kostenniveau etabliert, das die Einnahmeseite strukturell abgehängt hat. Salzgitter ist ferner maßgeblich angewiesen auf Gewerbesteuereinnahmen, die durch Belastungen aus anhaltenden Transformationsprozessen in der ansässigen Industrie auch im aktuellen Planungszeitraum verhältnismäßig niedrig geschätzt werden müssen. Ausreichende Kompensationen durch die übrigen allgemeinen Deckungsmittel sind nicht zu erwarten, sodass sich das Einnahmedefizit verschärft.

Der kommunale Haushalt der Stadt Salzgitter befindet sich folglich in einer prekären Balance zwischen notwendiger fiskalischer Konsolidierung und der Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst hochwertige Lebensqualität zu gewährleisten. Angesichts der angespannten finanziellen Lage ist die Stadt gezwungen, stringente Einsparmaßnahmen zu ergreifen, um die Haushaltsstabilität zu bewahren und den zukünftigen Handlungsspielraum nicht weiter zu gefährden.

Doch zugleich obliegt es der Stadt, eine lebendige und lebenswerte Umgebung zu schaffen, in der sich die Einwohnerinnen und Einwohner wohlfühlen und entfalten können. Dieser Spagat erfordert eine kluge und vorausschauende Haushaltspolitik, die es vermag, trotz begrenzter Ressourcen gezielte Investitionen in essenzielle Bereiche wie Bildung, soziale Infrastruktur und kulturelle Angebote vorzunehmen. 

Nur so kann gewährleistet werden, dass die Lebensqualität der Bevölkerung erhalten bleibt, während die Stadt gleichzeitig ihre finanzielle Handlungsfähigkeit für zukünftige Generationen sichert.

Der Oberbürgermeister und sein Führungsteam haben in dem Doppelhaushalt erhebliche Einsparungen vorgenommen. Allerdings ist es gleichfalls in meiner Verantwortung und der Verantwortung des Rates, die Stadt nicht sprichwörtlich „kaputt zu sparen“. Allen voran ist eine Kommune verpflichtet, die Daseinsfürsorge für die Einwohnerinnen und Einwohner trotz aller Sparzwänge aufrecht zu erhalten. Zudem ist die städtische Verwaltung Dienstleister, wobei der weiterhin stetige Aufgabenzuwachs zur Bewältigung personelle Ressourcen erfordert. Trotz dieser nur angedeuteten komplexen Verflechtungen ist es gelungen, einen in sich tragfähigen Haushalt aufzustellen. 

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