Rechtliche Grundlagen für die Annahme von „e-Rechnungen“ sind das „Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit” (NDiG) und die „Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr“ (NERechVO).
„eRechnung“ nach dem verbindlichen X-Rechnungsstandard können zukünftig per E-Mail an rechnungenstadt.salzgitterde gesendet werden.
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die Rechnungen an die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften versenden wollen, finden hier eine Übersicht der E-Mail-Adressen, wohin die eRechung gesendet werden kann:
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 Eigenbetrieb 62, Grundstücksentwicklung (G.E.)  | 
rechnungen.szgestadt.salzgitterde | 
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 Eigenbetrieb 70, Städtischer Regiebetrieb (SRB)  | 
rechnungen.srbstadt.salzgitterde | 
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 Eigenbetrieb 85, Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik (G.E.L.)  | 
rechnungen.sz-g.e.lstadt.salzgitterde | 
Für Fragen können Sie sich an den unten angegebenen Kontakt wenden.