Dies ist per E-Mail briefwahlbuerostadt.salzgitterde oder mit dem Online-Formular, das im Internet unter salzgitter.de eingestellt ist, möglich. Es kann aber auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag genutzt werden. Einfacher und schneller ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Telefonisch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich, wohl aber per Fax.
Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, so das Wahlbüro, verkürzt sich der Zeitraum, der für die Briefwahl zur Verfügung steht. Aufgrund angepasster gesetzlicher Fristen für die Aufstellung und Zulassung von Wahlvorschlägen können die Stimmzettel erst ab Anfang Februar gedruckt werden. Dementsprechend können die Briefwahlunterlagen erst ab dem 07.02.2025 versandt werden.
Ab dem 10. Februar kann die Briefwahl auch persönlich im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt und in der Außenstelle Salzgitter-Bad ausgeübt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
Lebenstedt Rathaus Briefwahlbüro |
08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr |
08:00 bis 12:30 Uhr | 08:00 bis 12:30 Uhr | 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr |
08:00 bis 12:30 Uhr |
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | |
Salzgitter-Bad Außenstelle Briefwahlbüro |
08:30 bis 12:30 Uhr | 08:30 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr |
08:30 bis 12:30 Uhr | 08:30 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr |
08:30 bis 12:30 Uhr |
Für die Ausübung des Wahlrechts wird kein Termin benötigt. Für eine schnelle Bearbeitung bittet das Wahlbüro, den Antrag auf Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglichst bereits ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Ein amtlicher Reisepass oder Personalausweis ist auf jeden Fall bereitzuhalten. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht (maximal 4 Personen).
Der Wahlbrief muss spätestens am 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief darf keinesfalls in einem Wahllokal abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.