Seit 2014 ist Karla Meier-Grotrian als Schöffin aktiv und hat sich auch für die neue Amtsperiode beworben. „Die Tätigkeit ist spannend und bereichernd, man erhält Einblicke in andere Welten“, sagt sie. Kriminalität, Drogen und schwere Einzelschicksale gehören dazu. Manches sei belastend, beschäftige sie auch zu Hause und relativiere den Blick auf die eigenen Probleme. Beeindruckt sei sie von dem respektvollen Umgang am Gericht mit den Angeklagten. Unvoreingenommen und objektiv werde geprüft, was dem Angeklagten zur Last gelegt wird. In den Sitzungspausen tauschen sich die Drei aus.
Während am Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig Schöffen für die Strafsachen gesucht werden, steht für die Schöffen am Jugendgericht der Erziehungsgedanke und nicht die Bestrafung im Mittelpunkt. Das Verständnis für die Jugendlichen sei dabei wichtig.
Wichtig für alle Schöffen: Sie bringen ihren gesunden Menschenverstand ein. Die Meinung der Schöffen zähle ebenso viel wie die des Richters. „Die Niedersächsische Verfassung legt fest, dass bestimmte Gerichte neben den Berufsrichtern auch mit ehrenamtlichen Richtern besetzt werden“, erläutert Wolfram Skorczyk. Schöffen sind somit ein Teil der Rechtsprechung, also einer der drei grundlegenden Staatsgewalten. Sie wirken mit, wenn es darum geht, Mitbürger zu verurteilen oder eben von einer Schuld freizusprechen. Durch sie geht die Staatsgewalt „vom Volke aus“.
Informationen rund um die Schöffenwahl:
Die Stadt Salzgitter sucht Schöffen für das Amtsgericht Salzgitter und Landgericht Braunschweig sowie Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023; Bürgerinnen und Bürger können sich bis Ende Februar in die jeweilige Vorschlagsliste zur Wahl aufnehmen lassen.
Diese Liste dient zur Vorbereitung der Neuwahlen für das Amtsgericht Salzgitter und der Strafkammern beim Landgericht Braunschweig. Schöffen verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Straf- und Jugendstrafverfahren.
Die Tätigkeit:
Schöffinnen und Schöffen haben in der Verhandlung die gleichen Rechte (und Pflichten) wie die Berufsrichter. Nur den Vorsitz und damit die Leitung der Verhandlung übernimmt immer ein Berufsrichter.
Wenn abgestimmt wird, zählt ihre Stimme aber gleich viel. Urteile und Strafmaß müssen mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Das heißt: Ist nur ein Berufsrichter eingesetzt, können die beiden Laienrichter ihn überstimmen. Auf jeden Fall kann niemand gegen die Stimmen der beiden Schöffen verurteilt und bestraft werden.
Jugendschöffen sollten Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen haben, beispielsweise in der ehrenamtlichen Jugendarbeit, im Verein oder im beruflichen Kontext.
Der Einfluss und die Verantwortung von Schöffen sind damit groß.