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Salzgitter

Bioabfallentsorgung

Bioabfälle sind getrennt zu sammeln und der Verwertung zuzuführen. Hierfür stellt der SRB entsprechende Biotonnen zur Verfügung.

Was gehört in die Biotonne?

In den Biotonnen werden überwiegend Küchen- und Gartenabfälle, wie Obst- und Gemüsereste, Speisereste, Rasen- und Strauchschnitt sowie Blumen entsorgt.

 Das darf hinein:      Das darf nicht hinein: 

Essensreste
verdorbene Lebensmittel
Eierschalen
Obst- und Gemüseschalen
Obst- und Gemüsereste
Teebeutel
Tee- und Kaffeesatz
Pflanzen mit Erde
Schnittblumen
Speisereste (nur in
haushaltüblichen Mengen)
Laub
Rasenschnitt
Unkraut
Strauchschnitt
Holzspäne

 

Kunststoffe
Gummi
Porzellan
Glas
Hochglanzpapier
Kehricht
Babywindeln
Katzenstreu
Fäkalien von Haustieren
Textilien
Hygieneartikel
Asche
Kerzenreste
Medikamente
Kaffeekapseln
Tapeten

Für die Qualität des Kompostes ist es besonders wichtig, die Bioabfälle ohne Störstoffe wie Kunststoff, Glas, Metall oder andere nicht verrottbare Stoffe in der Biotonne zu sammeln. Insbesondere Plastiktüten gehören nicht in den Bioabfall. Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bestehen, sind von der Entsorgung über die Biotonne in der Stadt Salzgitter ausgeschlossen. Das gilt auch für nach DIN EN 14995 oder EN 13432 zertifizierte Biokunststoffbeutel. Sogenanntes Bioplastik oder biologisch abbaubarer Kunststoff zersetzen sich in den praxisüblichen Kompostierungszeiten in den Anlagen nicht schnell genug und kleinste Kunststoffpartikel gelangen als Mikroplastik über den Kompost in die Umwelt. Für die Entsorgung der Bioabfälle dürfen daher nur Zeitungspapier oder unbeschichtete Papiertüten verwendet werden.

Die Biotonnen, die falsch befüllt werden (z. B. mit Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel), werden am Abfuhrtag nicht geleert. Die Grundstückseigentümer haben folgende Möglichkeiten:

  • Die Biotonnen nachzusortieren und nur ordnungsgemäß befüllte Behälter bei der nächsten Biotonne-Leerung wieder bereitzustellen,

      oder

  • eine kostenpflichtige Sonderleerung als Restabfall für nicht nachsortierte Biotonnen unter folgender Mailadresse srbdispostadt.salzgitterde zu beauftragen. 

Nach  § 4 Abs. 1 der Abfallgebührensatzung der Stadt Salzgitter beträgt die Gebühr für die Gestellung eines Müllwagens außerhalb der von der Stadt durch geführten regelmäßigen Abfuhren (z. B. Sonderleerungen) pro angefangene 15 Minuten Bereitstellungszeit (Beladezeit) des Müllwagens 30,00 EUR. 

Die Differenzgebühr (siehe Abfallgebührensatzung) zwischen dem Bio-und Restabfall wird zusätzlich mit der Sonderleerung berechnet. 

Herr Müller
Abfallberatung Haushalte, Kindergärten, Vereine, Schulen

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Bildnachweise

  • SRB