Das Gesundheitsamt sieht alle Kinder eines Jahrgangs in den Schuleingangsuntersuchungen. Darüber hinaus sieht es alle Kinder, die einen erhöhten Förderbedarf haben. Sämtliche Aspekte des Kinderschutzes sind selbstverständlicher Bestandteil dieser Untersuchungen. Gibt es in diesem Zusammenhang Fragen, die Kinderschutzbelange berühren, wird direkt (ggfls. auch durch die Fachkraft für Kinderschutz) das Gespräch mit den Sorgeberechtigten gesucht, um diese Fragen zu klären, wo immer es möglich ist. Auch im kollegialen Austausch mit den verschiedenen Professionen unseres Fachgebietes werden regelmäßig kinderschutzrelevante Fragen und Auffälligkeiten besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.