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Verfahrenslotsin

Die Verfahrenslotsin der Stadt Salzgitter unterstützt bei (drohender) Behinderung junge Menschen und ihre Familien.

Was macht die Verfahrenslotsin?

Die Verfahrenslotsin der Stadt Salzgitter berät, begleitet und unterstützt

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Erwachsene bis einschließlich 26. Lebensjahr

mit drohender oder bestehender Behinderung und deren Familien.

Sie unterstützt dabei, möglichst schnell die passende Hilfe im vielfältigen Angebotsspektrum des Eingliederungshilferechts zu finden. Sie begleitet Familien im gesamten Prozess von der Antragstellung bis hin zur Hilfegewährung und darüber hinaus.

Konkrete Fragen und Möglichkeiten der Unterstützung können bspw. sein:

  • Die Teilhabe meines Kindes ist eingeschränkt. Welche Rechte hat mein Kind?
  • Welche Hilfen/Leistungen kann ich für mich Kind beantragen?
  • Wo kann ich die Leistungen beantragen?
  • Was benötige ich für die Antragstellung?
  • Wie formuliere ich die Bedürfnisse meines Kindes?
  • Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
  • Was bedeutet das Wunsch- und Wahlrecht und wie kann ich es nutzen?
  • Auf meinen Wunsch hin begleitet mich die Verfahrenslotsin bei Gesprächen mit Ämtern oder Leistungserbringern (Kita, Schulbegleitung etc.).
  • Die Verfahrenslotsin hilft mir bei der Suche nach einem passenden Leistungserbringer.

Die Verfahrenslotsin selbst entscheidet nicht über Anträge und leistet auch keine verbindliche Rechtsberatung.

Anträge bei Teilhabebeeinträchtigung aufgrund einer seelischen Behinderung werden für Kinder ab 6 Jahren vom Fachdienst Kinder, Jugend und Familie geprüft und bearbeitet. Leistungen, die aufgrund einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung notwendig sind, sowie Eingliederungshilfeleistungen für Kinder unter 6 Jahren, bearbeitet der Fachdienst Soziales und Senioren.

Das Angebot ist freiwillig und kostenfrei.

Fachdienst Kinder, Jugend und Familie
Verfahrenslotsin

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Sila Yurtseven