Kindertagesstätten
Der Fachdienst plant im Sinne einer bedarfsgerechten Versorgung an Betreuungsplätzen.
Zuständig hierfür ist das Fachgebiet Kindertagesbetreuung und Familienservice.
Das Fachgebiet hat die Aufgabe passgenaue Angebote für Familien zu schaffen, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und zu unterstützen.
In der engen Verzahnung von Kita-Fachberatung, Kindertagesbetreuung und Familienservice soll eine verlässliche umfassende Beratung und Betreuung gewährleistet werden.
Der Fachdienst kooperiert mit den Trägern der freien Jugendhilfe und begleitet fachlich und finanziell die Angebote von derzeit 51 Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Salzgitter.
Eine Übersicht über die Kindertagesstätten im Stadtgebiet finden Sie im Elternportal (Öffnet in einem neuen Tab).
Die Kindertagesstätten bieten familienergänzende Erziehung und Bildung. Sie fördern Kinder mit dem Ziel, selbständige und gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten zu werden. Im Elternportal stehen weitergehende Informationen zum pädagogischen Konzept und weiteren Schwerpunkten der Arbeit der jeweiligen Kindertagesstätte zum Abruf bereit.
Das Elternportal
Formen der Kinderbetreuung in Regelgruppen
Integrative Kindertagesbetreuung
Sprachheilkindergarten
Elternbeiträge
Elternbeiträge und Kostenübernahme Für den Besuch der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) gelten einheitliche Elternbeiträge. Bei Bedarf werden diese zum Teil oder in voller Höhe übernommen.
Aktuelle Beiträge für Kinder mit Wohnsitz in Salzgitter ¹
Krippe ganztags (8 Stunden) | 267,00€ |
Sonderöffnungszeiten Krippe á 30 Minuten pro Monat |
16,69€ |
Kita Halbtags (4 Stunden)² | 0,00€ |
Kita dreivierteltags² | 0,00€ |
Kita ganztags² | 0,00€ |
Hort | 112,00€ |
Sonderöffnungszeiten Kita und Hort á 30 Minuten pro Monat |
10,00€ |
¹Die Beiträge werden ermäßigt, wenn im Haushalt der Familie minderjährige Geschwisterkinder leben. Die Elternbeiträge entnehmen Sie bitte der unten zum Download bereitgestellten PDF-Datei "Übersicht Elternbeiträge".
²Der Rat der Stadt hat die Beitragsfreiheit für Eltern von Kindern im Kindergartenalter ab 01.08.2008 beschlossen. Diese Regelung gilt analog der Landesregelung (siehe unten).